Die Stabsstelle FIU (SFIU) ist die zentrale Behörde zur Beschaffung und Analyse von Informationen, die zur Erkennung von Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung notwendig sind. Zudem nimmt die Stabsstelle FIU verschiedene Vollzugsaufgaben wie beispielsweise die Entgegennahme von Meldungen im Zusammenhang mit beschlossenen internationalen Sanktionen wahr.
Besteht der Verdacht auf Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei, organisierte Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung haben die Sorgfaltspflichtigen der SFIU umgehend Mitteilung zu erstatten (vgl. Art. 17 SPG). Die Mitteilungserstattung hat via goAML zu erfolgen. Dasselbe gilt für ISG-Meldungen, welche ebenfalls ausschliesslich via goAML einzureichen sind.
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